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Alt 28.06.2009, 15:46
TT-Fan001 TT-Fan001 ist offline
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Zitat:
Zitat von noppencat Beitrag anzeigen
hier trifft den verband keine schuld
Das hat auch (fast) keiner behauptet. Es handelt sich um eine Entscheidung des Staffelleiters, diese Mail als Absichtserklärung der Mannschaft zu werten, gegen die man fristgerecht nach Rechtsordnung Einspruch einlegen kann und sollte. Dann obliegt es nicht dem Verband, sondern dem Sportgericht, im Rahmen der WO eine Entscheidung
Zitat:
Zitat von Clausthaler Beitrag anzeigen
im Sinne des Sports
zu treffen.
Der Staffelleiter musste natürlich an Hand der ihm vorliegenden Informationen entscheiden, aber im Rahmen des Einspruchsverfahrens kommen hoffentlich alle relevanten Informationen auf den Tisch und auf dieser Basis müsste - schnellstmöglich wegen der bevorstehenden Mannschaftsmeldung - die Entscheidung des Sportgerichts fallen.
Zitat:
Zitat von Against All Odds Beitrag anzeigen
einen Paragraphen ..., der eindeutig festlegt, dass Bernhard dazu nicht die Kompetenz hatte
Die Frage ist aus meiner Sicht nicht, wo geschrieben steht, dass der Vereinsvorsitzende oder irgendeine andere Person das nicht darf, sondern wo geschrieben steht, dass er es darf. Steht das nirgendwo, kann man zwar im click-TT usw. Absichtserklärungen für die Mannschaften abgeben und soweit dem keiner widerspricht, ist alles OK. Wenn aber doch, dann ist nach meiner Interpretation der WO der Wille der Mannschaft maßgeblich.
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Geändert von TT-Fan001 (28.06.2009 um 16:37 Uhr) Grund: ergänzt
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