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Alt 28.06.2009, 18:57
Beatle1 Beatle1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Achmea Beitrag anzeigen
Die entscheidende Frage dürfte m.E. zunächst sein, wer ist nach der Satzung des HSV Wernigerode Vereinsvorstand im Sinne des § 26 BGB. Nur dieser kann letztendlich verbindliche Erklärungen gegenüber den Fachverbänden abgeben. Er ist es ja schließlich, der zum Schluss seinen Kopf hinhalten muss, wenn seine Abteilungen Geldstrafen z.B. wegen Nichtantreten oder wegen anderer Verstöße gegen die Wettspielordnung nicht zahlen solten.
Beim DTTB und NTTV gibt es hierfür eine Teilnahme- und Verpflichtungserklärung. In diesem Formular hat jeder Vereinsvorstand im Sinne des § 26 BGB mit Unterschrift zu bestätigen, dass er seiner TT-Mannschaft die Beteiligung am Spielbetrieb erlaubt.
Wenn jemand(ob berechtigt oder nicht berechtigt)mit solch einer E-mail eine Mannschaft aus den Spielbetrieb abmelden kann, dann kann man nur sagen, löst den Verband auf und laßt die Aktiven weiter Tischtennis spielen.
Beatle
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Klaus Ködel Abtl. TSV 1990 Merseburg
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