Zitat:
Zitat von Clausthaler
und b) die Verpflichtung hat eine Lösung im Sinne des Sports zu suchen/finden oder zumindest dabei zu helfen!
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Wenn der Sport im Mittelpunkt stehen würde, brauchte sich der Verband mit solchen Problemen aber gar nicht auseinander setzen. Ich denke, damit schließt sich der Kreis, oder? Ist Vereinssache.
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Zitat von Achmea
Die entscheidende Frage dürfte m.E. zunächst sein, wer ist nach der Satzung des HSV Wernigerode Vereinsvorstand im Sinne des § 26 BGB. Nur dieser kann letztendlich verbindliche Erklärungen gegenüber den Fachverbänden abgeben. Er ist es ja schließlich, der zum Schluss seinen Kopf hinhalten muss, wenn seine Abteilungen Geldstrafen z.B. wegen Nichtantreten oder wegen anderer Verstöße gegen die Wettspielordnung nicht zahlen solten.
Beim DTTB und NTTV gibt es hierfür eine Teilnahme- und Verpflichtungserklärung. In diesem Formular hat jeder Vereinsvorstand im Sinne des § 26 BGB mit Unterschrift zu bestätigen, dass er seiner TT-Mannschaft die Beteiligung am Spielbetrieb erlaubt.
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Vorstandsvorsitzender ist Bernhard Klinge, weitere Vorstandsmitglieder sind (soweit ich weiß) die Abteilungsleiter. Ohne Gewähr.
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Zitat von Beatle1
Kannst Du mir bitte sagen ob Du mit den 2.Vorsitzenden des HSV Strauch verwand bist?
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Mein Vater ist Abteilungsleiter Volleyball. Er hat damit aber nichts zu tun.
Wenn ich mich hier einmische, dann weil ich ja immerhin fast 13 Jahre dort gespielt habe und ich es traurig finde, wenn der Verein (oder die Abteilung) wegen Streitereien auseinanderfällt. Kannst du nicht nachvollziehen, nein?
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Zitat von Beatle1
Laß deine Kommentare, solange Du dich nicht mit Namen nennst. Feiglinge gibt es im TTVSA genug.
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Immer wieder grandios, mit welcher Diktion du hier anderen begegnest...