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Zitat von noppencat
aber vielleicht hilft her eine breite front, wäre denkbar
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Eine breite Front und da waren Beatle und ich in unserer Meinung einig, wäre z.B. wenn alle Vereine der Verbandsliga sich mit Wernigerode solidarisch erklärt und bis zum 30.06.2009 auf den Spielbetrieb Verbandsliga im Spieljahr 2009/2010 verzichtet hätten.
Die Reaktion unserer Verbandsführung hätte ich sehen wollen.
Leider ist eine solche Gelegenheit und eine solch außergewöhnliche Maßnahme nicht wahr genommen worden.
Bleibt noch der Boykott, so wie Beatle geschrieben hat. Dieser könnte aber zur Folge haben, dass alle beteiligten mannschaften und somit deren Vereine kräftig zur Kasse gezwungen oder aus dem Verband ausgeschlossen werden können. Eine solche Entscheidung der Verantwortlichen des Verbandes,würde abe eine große Öffentlichkeitnach sich ziehen, so dass eine wirkliche Entscheidung bei einem Boykott weitestgehend offen ist.
Insgesamt bin ich nicht nur sehr bedrückt über die Geschehnisse um BK und den HSV insgesamt, sondern insbesondere darüber, dass der Präsident unseres Verbandes sich noch nicht auf der offiziellen Internetseite des TTVSA zu diesen Geschehnissen positioniert hat. Gab er den schriftlichen Bericht des BK an den Beirat noch sehr viel Beifall, da BK hier mit 2/3 seines Berichtes an die Ehrlichkeit der Vereine appellierte und sich drastisch von unehrlichen Machenschaften und Betrügerein einzelner Aktive und Vereine distanzierte, so muss ihm doch endlich bei diesen Darstellungen ein Licht aufgehen, dass nicht nur BK als Vizepräsident sondern auch er als Präsident nicht mehr in der Lage sind den Verband ehrlich und anständig entsprechend der Satzungen und des Statuts des TTVSA zu führen und zu leiten. Auf den Ausspruch des Herrn Dingeskirchen möchte ich verweisen, auch wenn einige dies nicht mehr hören wollen.
Dem HSV kann man nur Glück wünschen und raten gezielte und präzise Anträge an das Sportgericht zu stellen. Dies ist auch nachträglich möglich. Das fängt mit der formellen Prüfung der Zulässigkeit und Statthaftigkeit des Rücknahmeantrags von BK gemäß Satzung des TTVSA an und hört mit Prüfung der schriftlichen Entscheidung des TTVSA und die Bekanntgabe dieser Entscheidung an den betreffenden Verein auf. Die Satzung des TTVSA, so auch die Ausführungsbestimmungen zur WO haben so große Lücken , dass im Ergebnis (unter Beachtung des Amtsermittlungsgrundsatzes ) eine richterliche Entscheidung zu Gunsten des HSV möglich wäre. Bezüglich einiger rechtlicher Ratschläge zur Gesamtheit der Problematik könnt ihr Euch gern über eine PN an mich wenden
MfG
Uwe Siegert
2. Vors. TSV 1990 Merseburg