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Die Regelungen der WO (Ausführungsbestimmungen des TTVN) si´nd eigentlich eindeutig (und "gegen" Euren Plan):
"5 Stammspieler
5.1
Die in der Mannschaftsaufstellung gemeldeten Spieler sind Stammspieler. Kein Spieler darf gleichzeitig in
mehreren Mannschaften als Stammspieler gemeldet werden. Im Senioren-Bereich können die Mitgliedsverbände
abweichende Regelungen treffen.
5.2
Die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft muss ständig mindestens ihrer Sollstärke entsprechen.
Jede Mannschaft umfasst mindestens die nach dem jeweiligen Spielsystem erforderliche Zahl von Stammspielern. (...) .Die Sollstärke jeder einzelnen Mannschaft ist jeweils bis zum Schluss einer Halbserie (letztes Spiel aller entsprechenden Mannschaften des Vereins) zu gewährleisten. Auch wenn eine Mannschaft ihre Halbserie bereits beendet hat, muss sie ggf. aufgefüllt werden. ."
Und das Auffüllen ist auch klar geregelt:
"Wenn ein Spieler als Stammspieler seiner Mannschaft ausscheidet, weil er
- gestrichen wurde,
- in eine obere Mannschaft aufrückt,
- durch viermaliges Ersatzspielen in einer oberen Mannschaft die Spielberechtigung für die bisherige Mannschaft verliert,
- durch fünfmaliges Fehlen in ununterbrochener Reihenfolge bei Meisterschaftsspielen seiner Mannschaft zum Reservespieler
dieser Mannschaft wird, oder
- sich aus dem Verein oder als aktiver Spieler abmeldet o.ä.,
und dadurch seine bisherige Mannschaft nicht mehr die nach dem jeweiligen Spielsystem erforderliche Zahl von
Stammspielern umfasst, so rückt mit diesem Zeitpunkt automatisch der nächstberechtigte Stammspieler (siehe f) auf, der
damit zum Stammspieler seiner neuen Mannschaft wird (einzige Ausnahme: zurückgezogene und gestrichene Mannschaften
brauchen nicht aufgefüllt zu werden). Vor diesem Spieler gemeldete Reservespieler, Sonderersatzspielerinnen
und Jugendersatzspieler rücken mit auf. Derart aufgerückte Sonderersatzspielerinnen und Jugendersatzspieler sind
dann nur noch in ihrer neuen Mannschaft spielberechtigt. Spieler mit einem Sperrvermerk werden übersprungen.
h
Der zum Aufrücken in eine Mannschaft verpflichtete nächstberechtigte Stammspieler ist der nach der zu Beginn der
Halbserie genehmigten Aufstellungsreihenfolge bestplatzierte Stammspieler der nächsten unteren Mannschaften, der
- keinen Sperrvermerk hat,
- als weiblicher Akteur aus einer gemischten Mannschaft in der oberen Mannschaft einsatzberechtigt ist (siehe A 7.4),
- noch nicht für einen anderen Spieler in diese oder eine obere Mannschaft aufgerückt ist und
- zum Zeitpunkt des Aufrückens die Spielberechtigung für diese oder für die nächste untere Mannschaft besitzt.
Demzufolge kann also ein Spieler, der durch viermaliges Ersatzspielen in einer Mannschaft die Spielberechtigung für
seine bisherige Mannschaft verloren hat und deshalb bereits Reservespieler seiner neuen Mannschaft ist, als nächstberechtigter
Stammspieler in eben diese Mannschaft aufrücken, wenn er nach der Aufstellungsreihenfolge an der Reihe ist."
Also: es ist egal, ob Eure 4. schon fertig ist, wenn sie einen Spieler verliert, weil er sich bei Euch "festgespielt hat" dann muß sie aufgefüllt werden, da die Saison ja noch läuft. Das Auffüllen geschieht durch die Nummer 1 aus der 5. , der dann also nicht mehr für die 5. spielberechtigt ist, da er ab dann als Stammspieler für die 4. gilt.
Ansonsten hat Keyzer Soze Recht, daß Ihr dann einen neuen Meldebogen abgeben müßt:
" i
Die Vereine sind verpflichtet, in derartigen Fällen ihre Mannschaften unverzüglich umzumelden, ohne eine Aufforderung
der spielleitenden Stelle abzuwarten.
j
Werden Spieler, die für ihre bisherige Mannschaft die Spielberechtigung verloren haben, dennoch wieder in Meisterschaftsspielen
dieser Mannschaft eingesetzt, so gelten sie als nicht spielberechtigt in dieser Mannschaft."
Wenn Ihr also den Leuten aus der 5. die Spielberechtigung für die letzten Spiele erhlaten wollt, müßt Ihr also dafür sorgen, daß keiner aus der 4. zu Euch aufrücken muß.
Geändert von aleol (31.03.2003 um 13:50 Uhr)
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