Zitat:
Zitat von Angus
Der Größte Hinderungspunkt ist für mich die aufzuwendende Zeit! Als Familienvater ist mir eigendlich jeder Urlaubstag mit der Familie heilig! Aber in diesem Jahr, werde ich z.B. 5 Tage für meine B-Lizens benötigen. Und das Thema Sonderurlaub ist so eine Sache für sich! Das hängt nämlich vom guten Willen des Chefs ab! Generell, es sei denn es ist in einem Vertrag festgeschrieben oder es handelt sich um einen Katastrophenfall des THW oder der FFW, gibt es für ehrenamtliches Engagemant keinen Sonderurlaub!
Gruß Andre.
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Sonderurlaub gibt es nicht aber für C Lizenz kann man sog Bildungsurlaub nehmen. Drer ist soviel ich weiß gesetzlich geregelt und beträgt 5 Tage i8m Jahr wobei man 2 Jahre ansparen kann also in einem Jahr nichts nehmen und im nächsten dann 10. Zumindest war das damals so als ich C gemacht habe vor ca 20 Jahren.
Gilt aber soweit ich weiß nur für C Lizenz für B geht das nicht....