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Alt 07.07.2009, 09:42
w_W_ w_W_ ist offline
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Zitat:
Zitat von Achmea Beitrag anzeigen
Die entscheidende Frage dürfte doch wohl sein: War B. Klinge in seiner Eigenschaft als Vereinsvorsitzender des HSV Wernigerode berechtigt, die Mannschaft abzumelden. Als Abteilungsleiter durfte er es nicht, denn da war er ja abgewählt.
Genau das ist der wunde Punkt.

Wenn es sich bei dem Abmeldenden um den Vereinsvorsitzenden handelt,
dann wird es heikel. Aber auch wenn er das als 1. Vorsitzender durfte und
das Vereinsrecht ihm solche Taten erlaubt ist das doch etwas, was man
einfach nicht bringen kann. SCNR / Vermutung: Gekränkte Eitelkeit hin
oder Altersstarrsinn her --> Bei solchen Aktionen kann doch wirklich
Niemand etwas gewinnen... und das kann ihm der Gesamtverein
auch unmöglich durchgehen lassen.

- Der Vereinsvorsitzende kann keinem Mitglied mehr in die Augen gucken,
. . egal welche Abteilung. Es wird (muß) sein Ende als 1. Vorsitzender sein.
. . Welche andere der Vereinsabteilungen kann sich da noch sicher fühlen?

- Der Verband kann bei der betreffenden Spielklasse nicht darauf hoffen,
. . daß die sportlich auf jeden Fall unberechtigte Abmeldung "vergessen" wird.
. . Solch einen "Makel" in Kauf nehmen für einen Funktionärs- Kollegen?

- Der Staffelleiter kann sportlich nicht einfach in dem schwebenden Verfahren
. . Tatsachen schaffen und müßte die Mannschaft -auf deren eigene Gefahr-
. . mit spielen lassen bis es eine endgültige Entscheidung gibt.

Wie auch immer: Schön ist es nicht... und alle verlieren dabei.


Nachtrag --> Mal weiter gedacht:
Was ist, wenn das alles so zulässig war, in der kommenden Saison?
Dann ist das Startrecht ja auf jeden Fall weg, oder kann man eine
Mannschaft einfach so "neu" in die VL (dieses Verbandes) melden?
__________________
vG,
. . . wW

--

Geändert von w_W_ (07.07.2009 um 10:06 Uhr)
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