Ja das stimmt. Es gibt aber da einen gewissen Passus der wie folgt lautet:
§1 Absatz (3) Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung fördert die berufsbezogene Handlungs-kompetenz der Beschäftigten und verbessert deren berufliche Mobilität.
Sie ist nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt.....
Daraus folgt: Wenn man beabsichtigt irgenwann als TT Trainer zu "arbeiten" ist dafür eine Fortbildung notwendig und man kann auch so für diesen "Beruf" vieleicht ja auch "Nebenberuf" Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Es muß also nicht zum aktuellen Berufsbild passen....
ich weiß nicht wie es aktuell genau im WTTV aussieht aber damals habe ich dafür Bildungsurlaub nehmen können.
Wer will kann hier ja mal etwas nachlesen:
http://www.schulministerium.nrw.de/B...ungsgesetz.pdf