|
AW: Fragen zum "korrekten" Aufschlag
Zitat:
Zitat von Pinguin
Einen interessanten Zusammenhang stellst Du da her. Ich habe nie behauptet, dass der Rückschläger entscheiden können muss, ob der Aufschlag regelgerecht ist. Die Regel fordert (impliziert) die Sichtbarkeit für den Rückschläger, und nur darauf habe ich abgezielt. Über die Bewertbarkeit des Aufschlages haben wir hier noch nicht diskutiert - also nichts was ich vergessen haben könnte.
|
Sorry - ich habe Dich zitiert und stelle keinen Zusammenhang her.
Es geht auch um einen "korrekten" Aufschlag. Einen Solchen muss jemand bewerten - das ist der Tischschiedsrichter. Im Regelwerk A steht das dort unter Punkt 6.6.
Da der SR als Entscheider über Zulässigkeit oder Fehler die oberste Instanz darstellt und nicht der Rückschläger erübrigt sich auch die Diskussion wo und wie der Rückschläger stehen kann/soll/muss
__________________
Cogito sum res cogitans
Geändert von tt-trommler (07.07.2009 um 18:29 Uhr)
|