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Alt 01.04.2003, 13:41
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aleol aleol ist offline
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aleol ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Wenn der Spieler freigeholt (offiziell heißt das freigegeben) ist, wird er prinzipiell wie ein "normaler" Stammspieler behandelt.

In der WO (TTVN- Ausführungsbestimmungen) heißt es z.B.:

"Wenn ein freigegebener Jugendlicher während einer Halbserie durch Aufrücken oder durch viermaligen Einsatz in einer
höheren Mannschaft die Spielberechtigung für die Mannschaft verliert, für die er freigegeben ist, so gilt die Freigabe bis
zum Ende der Halbserie automatisch für die höhere Mannschaft. Soll er zu Beginn der Rückrunde in einer anderen
Mannschaft als in der Vorrunde gemeldet werden, so ist keine neue Jugendfreigabe zu beantragen. Die für die Vorrunde
erteilte Freigabe gilt dann automatisch bis zum Ende der Spielzeit für die Rückrundenmannschaft des freigegebenen Jugendlichen."

Das besagt ja deutlich, daß ein JFG durchaus in einer höheren Mannschaft Ersatz spielen darf.

Wir haben selber zwei JFG-Spieler in der Mannscahft, und der eine hat in der Hinrunde bereits in unserer ersten Ersatz gespielt, ohne daß es beanstandungen gegeben hat, es gibt also wirklich keine Probleme.





Anders verhält es sich bei den Jugendersatzspielern (JES). Diese Spieler sind als Stammspieler in einer Schüler- oder Jugendmannschaft gemeldet und dürfen zusätzlich in drei Spiele pro Halbserie in einer Herrenmannschaft machen, für die sie vorher angemeldet worden sind.
Diese Spieler dürfen allerdings dann nur in der Mannschaft spielen, für die sie gemeldet sind.

Geändert von aleol (01.04.2003 um 15:30 Uhr)
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