|
AW: Gelten fehlende Einsätze auch bei Vereinswechsel?
Ich vermute die passende Regelung im ByTTV findet sich in WO-ByTTV G15:
Die zuständigen Gremien (siehe Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb) sind berechtigt, für einen Spieler, der in einer Halbrunde weniger als dreimal in der Mannschaft mitgewirkt hat, in der er gemäß Vereinsrangliste eingereiht wurde, oder mehrfach in einer Halbrunde Spiele (Einzel oder Doppel) aufgenommen, aber sofort beendet hat, im Sinne von G 12 Abs. 2 für die nächste Halbrunde einen weiteren Stammspieler nachzuziehen, wenn der Verein weder selbst eine Änderung vornimmt noch eine akzeptable Begründung für diesen Spieler abgibt. Dies gilt auch für Spieler, die erst seit einer Halbrunde einsatzberechtigt sind oder die die Spielberechtigung gewechselt haben.
Allerdings ist mir (da anderer Verband) die offizielle Lesart dieser Regelung nicht bekannt. Im Zweifelsfall kann man da auch mal bei der ByTTV-Geschäftsstelle nachfragen, die wissen entweder die Antwort oder wissen wer es weiß.
|