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Fall 1
Es ist mein Kind => ohne mit der Wimper zu zucken, hätte ich in diesem speziellen Fall (er war es; ich glaube sogar nach eigener Aussage) bis hin zur Zerstücklung (das meine ich auch genauso !) alles versucht.
Fall 2
Ich bin Organ des Staates. Jetzt wird es sehr sehr schwierig. Zwar war der Fall glasklar, doch wenn man einmal damit anfängt, warum dann nicht auch in anderen Fällen. Warum nicht auch beim Rauschgifthandel, dessen Folgen auch ganz konkret viele Leben kosten ? Da weiß die Polizei oft ganz genau, wer die Bosse sind, kann aber nichts nachweisen. Schnell etabliert sich eine Polizei, die nach Gutdünken schon mal hier und da nachhhelfen darf.
Es reicht mir schon, wieviele gewalttätige Übergriffe es durch Polizisten gibt - besonders im Rahmen der Nachbehandlung von Demonstranten - , die nie geahndet werden. Ich glaube pro Jahr sind es ca. 1000 Vorfälle, die angezeigt werden, ungefähr 50 die zur Verhandlung kommen bei höchstens 1-2 Verurteilungen. Da diese Verhältnisse durchaus bekannt sind, dürfte die Dunkelziffer noch wesentlich höher liegen. Gut, daß ich noch nie davon betroffen war.
Zurück zum obigen Fall: auch als Polizist hätte ich hier Gewalt angedroht und dann natürlich auch angewendet, aber eben genauso wie Herr Daschner es getan hat: mit sofortiger Selbstanzeige und Willens die Konsequenzen zu tragen.
Letzteres scheint mir das wirklich wichtige Kriterium zu sein: es muß weiterhin strafbar sein zu foltern und wer es dennoch tut, muß dafür bestraft werden. Es ist ganz klar, daß mir die Strafe bei meinem eigenen Kind völlig egal ist. Ist mir die Sache als Strafverfolger ebenfalls wichtiger als mein Beruf, den ich dann nie mehr ausüben kann, als die Strafe, die ich abbüßen muß, dann ist die Angelegenheit für mich auch in Ordnung, denn dann wird es nie eine routinemäßig folternde Polizei geben.
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Immer schön eklig spielen !
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