Zitat:
Zitat von w_W_
Ich kann mir absolut nicht vorstellen, daß ein Sportgericht des DTTB nichts
damit zu tun haben sollte.
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Ist aber so. Beatle hat mit seiner Aussage Nr. 4 absolut Recht. Maßgeblich für die Rechtsinstanzen des DTTB ist die Satzung des DTTB.
Zitat:
Zitat von w_W_
Auf Kreisebene kann man ja auch nicht alles so regeln wie man möchte... wenn es den Bezirk, den Verband oder die WO betrifft. Folglich sollten auch Verbände nicht alles so regeln können wie sie es gerne möchten.
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Für die Angelegenheiten auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene gilt die Satzung und die Rechtsordnung des jeweiligen Landesverbandes.
Für die Angelegenheiten auf Regionalebene gilt die Satzung und die Rechtsordnung des Regionalverbandes.
Für die Angelegenheiten auf Bundesebene gilt die Satzung des DTTB und die Geschäftsordnung für die Rechtsinstanzen des DTTB.