Zitat:
Zitat von Graupelopa
Eigentlich gehört das Thema nicht zu den Fragen der Wettspielordnung, sondern hier geht`s um eine Frage zu den Tischtennisregeln. Aber wir wollen nicht kleinlich sein.
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Stimmt
Zitat:
Zitat von Graupelopa
Tischtennis Reglen Teil A:
....
6.6.1 Falls der Schiedsrichter Zweifel an der Zulässigkeit eines Aufschlages hat, kann er beim ersten Vorkommnis dieser Art auf ’Let’ (Wiederholung)
erkennen und den Aufschläger verwarnen.
6.6.2 Bei jedem folgenden zweifelhaften Aufschlag dieses Spielers oder seines Doppelpartners erhält der Rückschläger einen Punkt.
6.6.3 Verstößt der Aufschläger jedoch eindeutig gegen die Bestimmungen über einen korrekten Aufschlag, so wird nicht verwarnt und der Rückschläger
erhält den Punkt.
....
Also eigentlich könnte man bei jeden (ersten) Fehlaufschlag wiederholen lassen, aber wenn er eindeutig falsch (neben dem Tisch) war, ist das eigentlich nicht zulässig. Die Frage ist wohl: Was hat der Schiedsrichter gesehen?
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Falsch, sehr Falsch
Diese Paragraphen beziehen sich auf die Durchführung des Aufschlagenden.
Das sind z.B. 16cm hoch werfen, Ball muss ruhig auf dem Handteller liegen usw.
Wurde der Ball, nach dem Empfinden des Schiedsrichter, nur 15,1 cm hoch geworfen , dann kann er Unterbrechen, den Spieler ermahnen ( bitte höher werfen) und den Aufschlag wiederholen.
Hier ist der Fall, das der Ball bei Aufschlag nur ein Mal den Tisch berührte.
Verstoß gegen 6.3 und hier
muss der Schiedsrichter einen Punkt für den
Rückschläger geben.
Zitat:
Zitat von Graupelopa
Zur gelben Karte aus Tischtennisregeln Teil B:
5.2.1 Spieler und Betreuer oder andere Berater sollen alle Unsitten und Verhaltensformen unterlassen, die den Gegner in unfairer Weise beeinflussen,
die Zuschauer beleidigen oder den Tischtennissport in Misskredit bringen könnten. Dazu gehören u.a.: den Ball absichtlich zerbrechen oder über die Umrandung hinwegschlagen, gegen Tisch oder Umrandung treten sowie ausfallende Ausdrucksweise und grob unhöfliches Verhalten gegenüber Schiedsrichtern oder Schiedsrichter-Assistenten u.ä.
5.2.2 Falls ein Spieler, Betreuer oder anderer Berater zu irgendeiner Zeit einen schwerwiegenden Verstoß begeht, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel und unterrichtet unverzüglich den Oberschiedsrichter. Bei weniger schweren Verstößen kann der Schiedsrichter beim 1. Mal die gelbe Karte zeigen und den betreffenden Spieler warnen, dass jeder folgende Verstoß Bestrafungen nach sich ziehen könne.
Der Schiedsrichter hat dies wohl als einen "weniger schweren Verstoß" angesehen, sich aber gleichwohl "grob unhöflich behandelt" gefühlt. Wir können jetzt lange darüber diskutieren, ob er dies darf. Es kommt wohl auch auf die Art und Weise an, wie der betroffene Spieler den Aufschlag danach "weggeschenkt" hat.
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Ein Hinweis nur:
3.3.1 Keine Vereinbarung zwischen Spielern in einem Individualwettbewerb oder zwischen Kapitänen in einem Mannschaftswettbewerb kann eine Tatsachenentscheidung des verantwortlichen Schiedsrichters bzw. Schiedsrichter-Assistenten ... ändern.
Danach wurde eine eindeutig respektlosige Handlung gegenüber dem Schiedsrichter durchgeführt.
Viele Grüße