|
AW: Think Tank
CJB hat recht. Die Reglung besagt, dass wenn man 1.LL oder höher spielt eine Nachwuchsmannschaft im Spielbetrieb haben muss,da sonst alle D/H Mannschaften nicht spielberechtigt sind.
Eine Jugendfreigabe kostet 8€. Hierfür ist auch keine Strafzahlung vorgesehen von 80€. Wird also einfach ein Fehler sein. Falls ihr aber keine Jugendmannschaft habt,dann dürfte laut Reglung dem Antrag auf JFG nicht stattgegeben werden. Ausnahme Ortschaften ohne eigene Schule oder weniger als 300 Einwohner. In diesen Fällen wird im Einzelfall auf Härtefall entschieden,wobei trotzdem Bemühungen zur Jugendgewinnung nachgewiesen werden müssen.
Falls der ESV die Reglung dämlich findet,dan steht es euch doch zu entsprechende Anträge auf dem nächsten Verbandstag zu stellen.
|