Der Kauf und Verkauf von Frischkleber ist im Übrigen nicht einmal verboten. Es könnte ja sein, dass der Junge bloß zuhause seinen Teppich damit kleben wollte.
Ich gehe übrigens davon aus, dass noch sehr viele Shops und Privatpersonen nach wie vor Frischkleber verkaufen - in sofern ist der hier geschilderte Fall sicherlich nichts außergewöhnliches.
Ein "Fehlverhalten" im rechtlichen Sinne liegt also nicht vor - wenn, dann maximal ein moralisches Fehlverhalten, bei dem ich allerdings bezweifele, dass ein wie auch immer gearteter Hinweis irgendwas bewirken würde.