Zitat:
Original geschrieben von der Daene
Jetzt stellt sich für mich aber die Frage wie es aussieht wenn aus der dazugehörigen Verbandsligagruppe der Tabellenerste auf den Aufstieg verzichtet ? Profitiert dann der Tabellenzehnte der Oberliga oder der Tabellenzweite der Verbandsliga ?
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"Dazugehörige Verbandsligagruppe" gibt es nicht, die geographische Lage ist unerheblich. Es steigen 6 Mannschaften aus der OL ab, aus der VL steigen 6 Mannschaften auf. Wenn der TischTennisVerein auf den Aufstieg verzichtet (was ja noch in den Sternen steht, die versuchen noch alles), nimmt dessen Platz der beste der VL-Zweiten ein.
Wenn es zu einem erhöhten Abstieg aus der RL und damit zu einem erhöhten Abstieg aus der OL kommt, ist die Frage, ob bei dem angesprochenen möglichen Verzicht eines VL-Ersten dann nur 5 Mannschaften aufsteigen und es zu keinem erhöhten Abstieg aus der OL kommt ODER ob trotzdem 6 Mannschaften aufsteigen und noch ein zusätzlicher Absteiger aus der OL ermittelt wird.
Rein logisch würde ich sagen, dass dann nur 5 Mannschaften aufsteigen und kein Tabellenzehnter der OL absteigt. Ich meine auch, dass es in der Prioritätsregelung so ist, dass bei der Einnahme freigewordener Plätze (durch Rückzug, Verzicht) die Tabellenzehnten der OL Priorität vor den Tabellenzweiten der VL haben.
Auf gut Deutsch: Erstmal bleiben alle Tabellenzehnten drin, erst danach steigt der beste der Tabellenzweiten auf.