|
AW: Umgebauter Schläger!
Bei der Interpretation von Regeln geht es ja auch immer darum, welchen Sinn diese Regel erfüllen soll. Die Durchgängigkeit des Blattes auf einer zum Schlagen benutzten Seite soll ja sicherstellen, dass das ganze berechnbar ist und die Ballflugbahn nicht durch den Zufall bestimmt wird.
Der Bereich am Griff, der durch die Finger bedeckt wird, würde in diesem Sinne ja durch das Loch nicht wirklich verändert. Dass dieser Bereich von der Regel eigentlich nicht "geschützt" sein soll, darauf lässt meiner Meinung nach auch 4.4 schließen:
"4.4 Das Belagmaterial muss das Blatt völlig bedecken, darf jedoch nicht über die Ränder hinausstehen. Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein"
|