|
Mich interessiert was anderes (Juristen an die Front): In unserer Tageszeitung stand, laut des Vorsitzenden Richters sei die Geständnis-Erpressung "zwar verfassungswidrig, begründe aber kein absolutes Verfahrenshindernis".
Was könne denn dann ein "absolutes Verfahrenshindernis" begründen - wenn schon nicht Verfassungswidrigkeit ??
:confused:
|