Zitat:
Zitat von klugscheisser
Du irrst
Du darfst als "Jedermann" ihn festhalten, bis die Polizei eintrifft, die auch die Personalien feststellt.
Dieses "am sich Entfernen hindern" wird im Gesetzestext (s.o.) "Festnehmen" ganannt. Das Gebot der "Verhältnismäßigkeit der Mittel" gilt nur die Polizei usw.
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Von der Übung rate ich dem Normalbürger dringend ab, das kann tüchtig in die Hose gehen, verhafte mich mal wenn ich was ausgefressen hätte

Und das mit der Verhältnismäßigkeit überdenke bitte nochmal. Ist grober Unfug, gilt selbstredend für jedermann. In Worten, Du darfst dem Kaugummidieb im Kaufhaus nicht die Stahlrute über den Schädel ziehen, Du stehst dann für jeden Folgeschaden ein.