Zitat:
Zitat von cloud 9
Also so sehr ich deine anderen Beiträge hier schätze, aber in dem Urteil steht doch nur, dass er wegen:
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Ich habe auch nirgendwo geschrieben, dass bei der Festnahme (nicht Tötung) durch jedermann jedes Mittel unbedenklich erlauibt ist. Ich habe eigentlich nur Gesetzestexte und Urteile zitiert. Der Knackpunkt ist:
- Verhältnismäßigkeit der Mittel; gilt u.a. für die Polizei, das jeweils mildeste wirksame Mittel ist anzuwenden. Wenn z.B. "einfache körperöiche Gewalt" genügt, den Täter festzuhalten, sind weitergehende Mittel ausgeschlossen.
Bei der Festnahme durch Jedermann gilt diese klare Abgrenzung nicht; jedoch darf -wie bei der Notwehr-Überschreitung- der Festnehmende nicht jedes, u.U. tödliches Mittel einsetzen.
Das angeführte Urteil (eins von mehreren in diesem Fall) ist nur en Beispiel dafür, wie kompliziert die Geschichte werden kann. Die Anwälte wären bei einfacherem Recht ja auch arbeitslos