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Der Prozess steht ja noch auf anderen Füßen; deshalb ist das ungültige Geständnis kein absolutes Verfahrenshindernis. Wäre das Geständnis hingegen der einzige Beweis der Staatsanwaltschaft, stellte dies ein absolutes Verfahrenshindernis dar.
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Gänzlich frei von Signaturen...
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