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Alt 28.08.2009, 07:58
Porthos Porthos ist offline
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AW: welche regeln sollten rückgängig gemacht werden?

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Ja aber wenn man so argumentiert darf man auch nicht vorverlegen und das ist ja ohne Probleme möglich. Da könnte man ja auch sagen gegen Freunde verlege ich vor gegen Finde nicht. So machen es ja sogar einige.
Nicht überall: In Bayern beispielsweise ist offiziell jede Verlegung (also auch eine Vorverlegung) nur durch den Spielleiter möglich, und zwar nur in begründeten Fällen, z.B. wenn ein Spieler einer betroffenen Mannschaft für Aufgaben des Landesverbandes oder des Bundes (Teilnahme an Tagungen, Lehrgängen oder sonstigen Veranstaltungen) herangezogen wird. Es sollte keine Rolle spielen, ob beide betroffenen Vereine damit einverstanden sind.

Die Worte "offiziell" und "sollte" wurden absichtlich verwendet: Die Grauzone ist riesig, und viele Spielleiter nicken es sofort ohne weiteres Nachfragen ab, wenn die beiden Vereine an sie herantreten und einvernehmlich eine Verlegung wünschen. Und wenn alles sang- und klanglos über die Bühne geht, juckt es auch weiter keinen (Wo kein Kläger, da kein Richter). Richtig Stress (und zwar gar nicht so selten) gibt es dann, wenn einer der Beteiligten auf einmal aufmuckt (z.B. weil er auch beim neuen Termin Aufstellungsschwierigkeiten hat). Da tauchen dann auf einmal merkwürdige Erinnerungslücken über Absprachen im Vorfeld auf. Und genaugenommen liegt der Schwarze Peter dann beim Spielleiter: Er muss irgendwie eine Entscheidung treffen, die mit Sicherheit einem der Beteiligten weh tun wird. Und wenn es vors Sportgericht geht, muss er damit rechnen, selbst eine auf den Deckel zu kriegen (da kein "begründeter Fall" für eine Verlegung, siehe oben).

Geändert von Porthos (28.08.2009 um 08:04 Uhr)
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