Hmmm, ich bin zwar 1) kein Experte, habe aber eine WO aus dem Jahr 2001 vorliegen... das wiederum sind 2) leider noch keine 10 Jahre, aber zumindest nahe dran :-)
Die ist allerdings noch etwas anders aufgeteilt, es gibt keinen Punkt 4.1.4 sondern nur einen gesamtem 4.1 und hier ist mehr von Wechselverzichtserklärungen die Rede
Ich zitiere:
"Ein Wechsel der Spielberechtigung ist jederzeit unter Beachtung der in B5 getroffenen Festlegungen auf Antrag möglich, es sei denn, der Spieler hätte freiwillig auf die Stellung eines Antrages der Spielberechtigung verzichtet. [....]
[...]
Der Spieler, der für eine Mannschaft der vier höchsten Spieklassen gemeldet ist, kann darauf verzichten,
- in der laufenden Spielzeit oder
- in der laufenden und nächstfolgenden Spielzeit
einen Wechselantrag zu stellen. Der Spieler, der für eine der übrigen Klassen gemeldet ist, kann darauf verzichten,
- in der laufenden und bis 1.11. der nächstfolgenden Spielzeit oder
- in der laufenden, in der nächstfolgenden und bis 1.11. der übernächsten Spielzeit einen Wechselantrag zu stellen. [...]"
Heißt für mich auf Deutsch, dass für Liga 1-4 nur einmal jährlich ein Wechsel möglich ist.
Aber wie gesagt: Aus dem Jahr 2001, das gilt aber bestimmt schon länger