@ MagicBackhand
Aber in dem Moment, wo ein solches Geständnis erpresst würde, wären doch schon Rechte des Verdächtigen eingeschränkt. M.W. muss sich doch niemand selber belasten - das gilt doch schon für die Ermittlungen, oder ? - so dass Du ganz schnell wieder im Strafrecht wärst. Schliesslich muss der Staat die Straftat nachweisen, und nicht der Verdächtige/Beschuldigte/Angeklagte seine Unschuld. IMO könnte eine solche "Öffnung" für Folter jede Verteidigungsstrategie ad absurdum führen.
Ich lasse mich aber gerne weiter belehren.