Du setzt aber voraus, dass Du Dich im Ordnungsrecht befindest (abgesehen davon, dass ich Deiner Argumentation weiterhin nicht folgen kann/mag). Von den zwei Straftaten ist nur eine vollzogen - selbst DAS (die Freiheitsberaubung) - müsste aber doch wohl erst mal nachgewiesen werden; aber ich als Verdächtiger werde Dir nicht sagen, was ich am Montag gegen 20:00 getan habe - sag's Du mir doch.
Was ist, wenn der Verdächtige gar nicht entführt hat; es soll ja schon vorgekommen sein, dass die Ermittler zeitweise den/die Falsche(n) in der Mangel hatten. Wenn Du DAS dann irgendwann tatsächlich nachgewiesen hast - wieso soll eine weitere Straftat durch den Verdächtigen (Beschuldigten ?) begangen werden ? Woher nimmst Du diese Gewissheit ?
Im übrigen definiert sich ein Rechtsstaat auch über den Grundsatz, dass er bzw. seine Organe sich an seine Gesetze ebenfalls hält/halten. Der Schritt zur Willkür ist nicht so weit.
[Im übrigen: Hochinteressanter Diskurs hier

]