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Der Schiedsrichter muß interpretieren, ob der Ball in der Absicht hochgeworfen wurdem, einen Aufschlag auszuführen.
Bei 2) und 3) ist die Absicht wohl eindeutig zu erkennen.
Bei 1) dürfte man als Schiri wohl davon ausgehen, daß keine Absicht zum Aufschlag vorliegt, es sei denn der Spieler hat schon vorher Aufschläge aus der Bewegung heraus gemacht ( die dann aber wohl wegen der Formulierung mit der "ruhig gehaltenen freien Hand" auch nicht regelgerecht gewesen wären)
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