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Für mich ist das Thema jetzt beendet. Es ist alles gesagt.
@ Volkmar
Deine Argumentation ist immer sehr stark von Deiner Wertung geprägt, daß Folter nicht erlaubt sein soll. Deswegen wirst Du auch teilweise recht polemisch und - verzeih mir das- unsachlich. Ich will Dich niocht persönlich angehen, aber teilweise drängt sich mir der Eindruck auf. Deiner ethischen Haltung stimme ich voll zu. Wenn man das Gesetz aber mal nicht ergebnisorientiert betrachtet, so meine ich, daß sich durchaus auch Anhaltspunkte für eine Foltermöglichkeit im ABSOLUTEN EXTREMFALL findet. Wie gesagt, man kann das auch anders sehen. Möglich bleibt dieses juristische Gedankenspiel aber. Wissenschaftlich wird das ja auch so vertreten ( ist nicht meine Idee mit der Folter.......). Diesen Zustand finde ich auch nicht gut, deswegen meine ich ja auch, daß der Gesetzgeber ein Folterverbot klar statuiren sollte. Ansonsten kommt es irgendwann noch so weit, das sollte man jetzt schon verhindern, zumal der gesetzgeberische Aufwand für ein solches Folterverbot absolut minimal wäre.
Zu Art. 79 III: Lies mal die Protokolle von manchen mündlichen Prüfungen für die Staatsexamina: Da stehts auch drinnen. Im Kommentar steht übrigens nicht, daß ARt 79 III GG nicht geändert werden darf.
Zur praktischen Konkordanz: Das Prinzip funktioniert nicht nur in eine Richtung. Auch zu Gunsten des Opfers muß seine Menschenwürde und seine anderen grundrechtlich geschützen Positionen beachtet werden. Der Punkt ist ja gerade, daß eine an sich bestehende und nicht entziehbare Rechtsposition im Wege der Abwägung zurücktreten muß, weil der Rechtsanwender einem anderen Verfassungsgut den Vorrang einräumt. Im EXTREMFALL KANN das auch die Menschenwürde sein, dabei bleibe ich.
Zur Vermengung von Polizei- und Ordnungsrecht: Ich vermenge das nicht, sondern Du differenzierst nicht weit genug. Sorum könnte ich den Vorwurf auch konstruieren, also lassen wir sowas besser. Das Strafverfahren richtet sich gegen den Beschuldigten, das ordnungsrechtliche Verfahren kann sich auch gegen Unbeteiligte richten. Solange diese nicht Beschuldigte sind, ist es halt möglich, daß er im Strafverfahren als nicht tatbeteiligter Zeuge vernommen und gleichzeitig ordnungsrechtlich in Anspruch genommen wird. Sicher hast Du Recht, daß im Rahmen einer Vernehmung der Ermittlungsbeamte den Punkt erkennen muß, in dem ein Zeuge zum Beschuldigten wird. Wann aber dieser Konkretisierungspunkt erreicht ist, liegt im Ermessen des Vernehmungsbeamten. Hier muß noch nicht mal Mißbrauch vorliegen, der eine kommt halt früher zu den berühmten 50,1% Tatverdacht, der andere später. Es ist leider eine Folge der gesetzlichen Konstruktion, daß die Folter von Zeugen m. E. im Extremfall möglich ist.
Die Tatbestände der Aussageerpressung und Nötigung erfassen natürlich den Fall der Folter, jedoch glaube ich nach wie vor, daß sich dogmatisch eine Rechtfertigung herleiten lassen wird, wenn man sich nur lange genug damit befaßt. Mein Ansatz wären dabei die Grundrechte des Opfers, die bei der Auslegung der Rechtfertigungsmodelle ( welches auch immer ) auch zu beachten sind. Ich will hier gar nicht anfangen, das zu konkretisieren (erstmal wärs zu umfangreicht ), denn ich will der Folterei nicht das Wort reden. Das sollen dann Leute übernehmen, die auch dahinter stehen. Ich finds nur schade, daß es die Möglichkeit der Folter gibt, auch wenn sie sich auch nur auf ABSOLUTE AUSNAHMEN erstreckt.
In der Praxis will ich mal hoffen, daß Polizei und Staatsanwaltschaften nie so gewissenlos vorgehen und tatsächlich Foltern. Ich denke, da kann man auf die im wesentlichen faire und liberale deutsche Strafjustiz bauen. Ich glaube auch nicht, daß so schnell noch einmal einer auf die Idee kommt, Folter anzudrohen. Außerdem reichen die bestehenden Regelungen auf jeden Fall für den Regelfall aus. Leider aber nicht für den Extremfall, zumindest nach meiner Ansicht nicht. Dort - im Ausnahmefall - bleibt eine Folter möglich.
Zum Abschluß: Ich bin wirklich gegen Folter und ich würde eine derartige Gesetzesauslegung auch nicht vornehmen, wenn es drauf ankäme. Es lassen sich gerade in den Abwägungsfragen auch immer andere Ergebnisse vertreten, die ich im Ernstfall vorziehen würde. Ein Folterbefürworter könnte aber ein anderes Ergebnis erzielen.
So, für meinen Teil halte ich das Thema für ausdiskutiert, es sein denn, es tauchen noch neue Aspekte auf.
Nix für Ungut, Volkmar!
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Gazelle 2.0
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