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Alt 16.04.2003, 12:06
Volkmar Volkmar ist offline
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@ magic Backhand

Nix für Ungut? Wieso? Hatten wir etwas Streit oder den Boden gesitteter Auseinandersetzung verlassen? Meiner Meinung nach doch noch nicht

Noch einmal zur Sache:

Ich gebe Dir recht, daß eine akademische Diskussion natürlich nach allen Seiten offen und vor allem ergebnisoffen ablaufen soll und muß. Deshalb halte ich Deine Argumentation ja nicht für ungehörig oder nicht statthaft. Es ist eine mögliche von anderen, wobei ich Deine für falsch halte.

Wenn Du mir allerdings unterstellst, ich argumentiere vom Ergebnis her, dann finde ich das allerdings etwas unsachlich. Ich denke, ich darf für meine Argumentation dasselbe Recht der Ergebnisoffenheit beanspruchen wie Du für Deine.

Was die Examensprotokolle angeht, sind die nicht unbedingt repräsentativ. Gerade in der mündlichen Prüfung geht es ja oft nur darum, zu wissen, was der Prüfer gerne hören will.

Was Du in Deinem letzten Posting zur Trennung von Straf- und Ordnungsrecht geschrieben hast, ist so zwar richtig, jedoch ziehst Du meiner Ansicht nach die falschen Schlußfolgerungen. Das haben wir jedoch schon diskutiert.

Was Deine Aussagen zu Aussageerpressung etc. angeht: Ich erkenne hier durchaus Konsens, daß im Grundsatz derartige Methoden verboten sind. Es scheint, als haben wir uns darüber unterhalten, daß ich generell der Ansicht bin, daß so etwas überhaupt nicht und unter keinen Umständen als staatliches Mittel zulässig ist, während Du nach Rechtfertiungs- und Entschuldigungsgründen suchst. Die es dann aber nur auf subjektiver Ebene geben kann, sonst landen wir wieder beim übergesetztlichen Notstand, den wir ja beide abgelehnt haben.

Gruß, Volkmar
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