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Zitat von Fastest115
Die Logik ist die: Der Klebstoff im Flüssigkleber klebt auch ohne das Lösungsmittel. Das Lösungsmittel ist also auch nicht für das Kleben notwendig. Folglich wäre das Lösungsmittel im Flüssigkleber auch nicht zulässig. Die Folie/das Lösungsmittel dient nur dazu den reinen Kleber überhaupt sinnvoll verwenden/verarbeiten zu können.
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Kleber auf Lösungsmittelbasis ist Kleber/Klebstoff. Und Kleber auf Wasserbasis ist Kleber/Klebstoff.
Eine Plastikfolie mit Kleber darauf ist kein Kleber/Klebstoff. Daher von den Regeln nicht erlaubt. Kleber/Klebstoff - ja, Plastik, Metall usw. - nein.
Wobei man den drucksensitiven Kleber verwenden darf. Z. B. wenn man ihn auf den Belag oder das Holz anbringt. Aber eine Plastikfolie oder meinetwegen eine Metallplatte darf nicht als Teil des Schlägers verwendet werden. Weil von den Regeln nur Belag, Holz und Kleber erlaubt sind.