Zitat:
Zitat von Norbert Völz
Eine Einschränkung kann der KJW nicht alleine machen. Es ist den Bezirken und Kreisen erlaubt, eine Ersatzgestellung einzuschränken. Das verlangt nach meinem demokartischen Verständnis einen Beschluß vom Bezirks- bzw Kreistages.
Viele Grüße
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Das ist wohl zuviel des demokratischen Verständnisses. Wie soll denn ein Kreistag irgendwann im Mai entscheiden, welche Schülermannschaft wo NICHT als Ersatz mitwirken darf. Vor der Mannschaftsmeldung und vor der Aufstellung!
Diese Entscheidungen trifft ganz klar der Kreisvorstand bzw. die mit der Angelegenheit beauftragte Person, also dann doch der Kreisjugendwart.