Zitat:
Zitat von Fastest115
Auch der regeltext der besagt man muß dem gegner die möglichkeit geben den Schläger zu kontrollieren ist so schwammig formuliert: was heißt schon kontrollieren angucken ob der auf der ITTF Liste steht. darrf man dran reiben mit nem Ball zur Glätte Prüfung (was machste wenn das dann einer bei nem NI Belag macht) dran riechen drauf kauen dran lecken??? Das Holz durchbrechen um zu gucken ob da kein kern drin ist???was ist kontrollieren???
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Die falschen Aussagen werden nicht besser, auch wenn sie von einem Schiri wiederholt werden
In Regel A 4.9 steht ganz klar: ... und muss ihnen gestatten, den Schläger zu
untersuchen.
Um eine Untersuchung durch zu führen, muss ich die Sache in die Hand nehmen dürfen. Oder gehst Du auch zum Arzt und sagst: Herr Doktor, ich habe Bauchweh, untersuchen sie das, aber fassen sie mich bloß nicht an!