Zitat:
Zitat von Rheinprinz
Welche Strafen haltet ihr für richtig oder angemessen, wenn nachweislich eine vorsätzliche Schlägermanipulation begannen wurde.
Ich persönlich finde: Wer wissentlich sein Material manipuliert, um sich einen Vorteil zu verschaffen sollte kräftig gesperrt werden. Das ist vorsätzlicher Betrug und kommt meiner Meinung nach einem Dopingvergehen gleich.
Wie seht ihr das?
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Es gibt Schlägermanipulationen, die sind zulässig und andere die verhindern, dass ein Schläger zum Spiel zugelassen wird.
So werden die Hölzer nicht extra zugelassen, vielmehr müssen sie nur gewissen Anforderungen genügen. Es spricht also nichts dagegen, z.B. das Schlägerblatt zu verkleinern. Sicher ist dies eine Manipulation, doch verboten ist diese nicht.
Auch der Schwamm eines Belages durchläuft kein Zulassungsverfahren, ebenso wie die Klebefolien. Soweit ich weiß, gibt es auch keine Regel, wie eine Klebefolie zu sein hat. Also erscheint mir die Folie von Toni Hold zulässig, wobei ich bemerken muss, dass ich sie nicht benutze.
Die Spieleigenschaften eines Belages hingegen darf man nicht verändern. Dabei wird nicht derjenige bestraft, der dies Manipulation vorgenommen hat, sonder der Belag wird nicht mehr zugelassen, wodurch der bestraft wird, der ihn benutzen möchte.
Mir persönlich ist es egal, was mein Gegner mit seinem Schläger angestellt hat. Auch einen getunten Schläger muss er ja ersteinmal spielen können.
Die Eier legende Wollmilchsau gibt es unter den Schlägern, wie ich meine, nicht.