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AW: Doppel falsch aufgestellt - Gegner wollen Protest einlegen
Davon abgesehen kann die andere Mannschaft auch keinen Protest mehr einlegen. Denn WO A 16 regelt klar, dass Proteste über Vorgänge, die sich unmittelbar auf das Spielgeschehen beziehen, sofort nach Bekanntwerden des Protestgrundes einzulegen sind.
Ein nachträglich eingelegter Protest wird von der zuständigen Stelle, auch wenn er berechtigt sein mag, nicht berücksichtigt.
Ansonsten hat es Fastest schon richtig dargestellt. Da die beiden Doppel ja im Spielsystem vorkommen, wenn auch am Ende, bleiben diese in der Wertung und die beiden ersten Doppel müssen sofort nachdem der Irrtum bemerkt worden ist, nachgeholt werden. Grundlage hierfür ist die WO D 2.2 und 2.3.
Geändert von Der Keiser (25.09.2009 um 21:38 Uhr)
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