Zitat:
Zitat von Fastest115
Das ist nur bedingt richtig. Es stimmt wenn es sich um speziele Proteste handelt. ZB Nicht zugelassener belag.
Anders ist das bei Verstößen gegen die WO wo gar kein protest eingelegt werden muß sondern der SL das automatisch umwertet. ZB wenn man Brett 2+3 vertauscht hat. Macht er das nicht kann der benachteiligte verein ihm natürlich nen "hinweis" geben falls er es übersieht und dann MUSS er handeln.
Ob so ein Fall hier vorligt müßte dann zu prüfen sein.
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Korrekt. Mir ging es auch nur generell um die Protesteinlegung und das diese nur unmittelbar nach Bekanntwerden des Protestgrundes möglich ist und nicht erst nachdem man den Mannschaftskampf verloren hat o.ä.
Der Spielgruppenleiter/ Staffelleiter ist natürlich befugt und wird in diesem Fall auch selbstständig eingreifen und eine Entscheidung treffen, da offenkundig gegen die WO verstossen wurde (Nichteinhaltung der Spielreihenfolge, bzw. Nichtaustragen von zwei Doppelspielen des Spielsystems).