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Zitat von sb.tn
Hallo...
folgendes ist gestern bei einem Punktspiel passiert.
Mannschaft A gewinnt das Spiel 9:6
nach dem Spiel in der Kabine holt ein Spieler der Mannschaft B einen Zettel mit verbotenen Belägen aus der Tasche und will nochmal den Schläger eines Spielers der Mannschaft A sehen.
Tatsächlich steht der Belag des Spielers auf der verbotenen Liste.
Mannschaft B will deswegen Protest einlegen:
Frage: Kommen die damit durch? oder muss ein Protest immer vorher eingelegt werden?
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Gemäß WO A 16 muss der Protest sofort eingelegt werden, ein nachträglich eingelegter Protest ist, auch wenn er berechtigt sein mag, wirkungslos.
By the way: es gibt keine verbotene Liste von Schlägerbelägen, sondern lediglich eine Zulassungsliste :-)