Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 26.09.2009, 10:03
Der Keiser Der Keiser ist offline
registrierter Besucher
Junior-Forenmitglied
 
Registriert seit: 12.08.2009
Ort: München
Alter: 40
Beiträge: 47
Der Keiser ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Verbotener Belag

Zitat:
Zitat von sb.tn Beitrag anzeigen
Hallo...

folgendes ist gestern bei einem Punktspiel passiert.

Mannschaft A gewinnt das Spiel 9:6

nach dem Spiel in der Kabine holt ein Spieler der Mannschaft B einen Zettel mit verbotenen Belägen aus der Tasche und will nochmal den Schläger eines Spielers der Mannschaft A sehen.

Tatsächlich steht der Belag des Spielers auf der verbotenen Liste.

Mannschaft B will deswegen Protest einlegen:

Frage: Kommen die damit durch? oder muss ein Protest immer vorher eingelegt werden?

Gemäß WO A 16 muss der Protest sofort eingelegt werden, ein nachträglich eingelegter Protest ist, auch wenn er berechtigt sein mag, wirkungslos.

By the way: es gibt keine verbotene Liste von Schlägerbelägen, sondern lediglich eine Zulassungsliste :-)
Mit Zitat antworten