Zitat:
Zitat von henrypijames
Welche "Regelluecke" denn? "Werkstuning" ist nicht aus Versehen erlaubt - es muss erlaubt sein, weil es rein theoretisch schon nicht von anderen Verarbeitungsprozedur im Herstellungsprozess zu unterscheiden ist.
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Wenn ich mich recht entsinne sollen die Regeln nur einen Belag zulassen, der so beschaffen ist wie er in den Handel kommt (von Abnutzungserscheinungen einmal abgesehen). Im Falle, daß er von Werk aus getunt ist, entspricht er nicht mehr den handelsüblichen Versionen. Es ist dann zwar dasselbe Modell aber mit anderen Eigenschaften, und ich glaube nicht, daß die Regeln sowas zulassen sollen.