Zitat:
Zitat von Klaus123
Wenn ich mich recht entsinne sollen die Regeln nur einen Belag zulassen, der so beschaffen ist wie er in den Handel kommt (von Abnutzungserscheinungen einmal abgesehen). Im Falle, daß er von Werk aus getunt ist, entspricht er nicht mehr den handelsüblichen Versionen. Es ist dann zwar dasselbe Modell aber mit anderen Eigenschaften, und ich glaube nicht, daß die Regeln sowas zulassen sollen.
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Erstens gibt es keine solche Regel - "handelsueblich" ist auch nicht genau definierbar. Wo liegen die Grenzen zwischen "leicht erhaeltlich", "schwer erhaeltlich", "selten erhaeltlich" und "nicht erhaeltlich"?
Zweitens sind werksgetunte chinesische Belaege sehr wohl im Handel erhaeltlich - und nicht einmal schwer zu bekommen.