Zitat:
Zitat von Mannschaftsführer
Und: Welche Befugnisse hat man dabei überhaupt, außer zählen und "Stop" rufen?
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Genau dieselben wie ein geprüfter Schiedsrichter, da die Regeln nicht nach geprüft und ungeprüft unterscheiden:
A 5.11.: "Der Schiedsrichter ist die Person, die dazu eingesetzt wurde, das Spiel zu leiten".
Dessen Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Regel B 3.2. - hier die wichtigsten Punkte:
3.2.3.1 Spielmaterial und Spielbedingungen zu überprüfen (...);
3.2.3.3 Auf-, Rückschlag oder Seite wählen zu lassen;
3.2.3.5 die Aufschlag-, Rückschlag- und Seitenreihenfolge zu überwachen und etwaige Irrtümer zu berichtigen;
3.2.3.6 jeden Ballwechsel entweder als "Punkt" oder "Let" (Wiederholung) zu entscheiden;
3.2.3.7 nach dem festgelegten Verfahren den Spielstand anzusagen;
3.2.3.9 für ununterbrochenes Spiel zu sorgen;
3.2.3.10 bei Verstößen gegen die Bestimmungen über Beratung und Verhalten einzuschreiten;
Neben dem "Zählen" also die Entscheidung über Netzaufschläge, Kantenbälle, falsche Aufschläge, Einhaltung der Einspielzeit (2min), der Satzpause (1min), der Timeouts (1min); das Aufpassen, dass die Spieler im Doppel immer richtig stehen, dass immer der richtige Spieler aufschlägt usw.
Der sogenannte "Zählrichter" ist ein Fantasiebegriff - eine Person, die nur "zählen" darf, gibt es im Regelwerk nicht. So jemanden bräuchte ich als Spieler auch nicht - zählen kann ich selber.