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Alt 03.10.2009, 20:56
tt-trommler tt-trommler ist offline
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AW: Fehler beim Hochwerfen des Balles

Zitat:
Zitat von ttdr Beitrag anzeigen
Hi,
gestern beim Spiel ist unserem Jugendtrainer aufgefallen, dass der gegnerische Spieler die Aufschläge aus der Hand macht. Ich habe das gar nicht gemerkt, da ich so konzentriert war, deshalb wurde ich in der 1. Satzpause von ihm darauf hingewiesen...
Mein Doppelpartner und ich haben dann im darauf folgenden Satz genau drauf geachtet und als es uns aufgefallen ist, haben wir gesagt, dass er den Ball nächstes mal bitte erst hochwerfen soll...
Hat er nicht gemacht, wir haben ihn daruf hingewiesen, ist aber nix passiert, da der Zählschiedsrichter von den Gegnern war und sagen wirs mal so nicht wirklich Bock hatte das Spiel so genau zu verfolgen...

Angenommen ich habe ihn beim ersten mal drauf hingewiesen, dann gibts ja noch keinen "Strafpunkt" an den Gegner, doch wenn er es nochmal macht, muss ich es ja sofort nach dem Aufschalg sagen, nur das Problem ist, dass dann der Zählschiri evtl. sagt, dass der Aufschlag regelkonform war und ich dann noch den "Strafpunkt" kriege, also was soll ich da tun ?

Die Aufschläge waren zwar einfach zu retournieren und wir haben klar gewonnen, aber es geht hier ums Prinzip.
Ich kann das ja nicht einfach dulden, oder muss ich ?

Vielen Dank , Gruß David
Also "Strafpunkte" gibt es schon einmal gar nicht wegen falscher Aufschläge an sich sondern erst dann wenn ein Spieler trotz Verwarnung (gelbe Karte) erneut eine Regelverstoß begeht (gelb-rote Karte); der Strafpunkt ist dann kein Punktabzug sondern ein Punkt für den Gegner, also eher ein "Bonuspunkt" für den Spieler der sich regelgerecht verhält.
In Deinem Fall kannst Du - ich gehe davon aus dass kein OSR für das Spiel eingeteilt war - nur den Schiedsrichter darauf aufmerksam machen, aber seine Entscheidungen sind gültig. Wenn er immer noch parteiisch ist könnt Ihr einen Vermerk auf den Spielbericht machen damit der KL Bescheid weiss, aber rückgängig machen könnt Ihr nichts. Kann bestenfalls dazu kommen dass der KL sich einmal selbst ein Bild macht.
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Cogito sum res cogitans
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