Zitat:
Zitat von stefan.s
Rhetorische Frage, aber irrelevant, leider und zurecht zugleich.
Persönliche Betroffenheit kann nie als Maßstab für allgemeingültige Kriterien welcher Art auch immer herhalten, jedenfalls nicht in sowas Ähnlichem wie einer Demokratie! 
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Korrekt, und sie dient auch nicht der Verhinderung von Straftaten, ist also sicher nicht gestellt worden um sowas zu finden wie einen allgemeingültigen Umgang mit jener Klientel. Mir geht es um die Gefühle des Opfers, den Schmerz der Angehörigen. Ein Ventil für Sie. Sie haben nichts falsch gemacht, gar nichts, ja ich weiß, das Leben ist nicht gerecht, den einen trifft es härter als den anderen. Mir geht es um die, die harte Treffer verdauen müssen. Sollten Sie ein Mitspracherecht bekommen wenn es um den Umgang mit Tätern geht, oder nicht, Soll man sie, wie bisher, mit Ihren Ohnmachtsgefühlen alleine lassen ?
Die Eltern tun mir leid, unendlich leid, sehr viel mehr als der Täter, und der tut mir schon sehr leid, denn auch dieser Junge hat natürlich eine Vorgeschichte die erbärmlich elend sein muss. Aber mein Fokus ist gerichtet auf die Opfer, wird das nun deutlicher ?