Zitat:
Zitat von osmilchi
ich hab eine kurze frage zur regelung:
die wo sagt in A 5.1, dass zu mannschaftskämpfen in einheitlicher spielkleidung anzutreten ist.
G 6.2 wiederum sagt folgendes:
Die Meisterschaftskämpfe sind in nachstehend aufgeführter Form durchzuführen:
• Aufstellung beider Mannschaften in einheitlicher Sportbekleidung
• Begrüßung durch den Gastgeber
• Bekanntgabe der Mannschaftsaufstellungen
• Aufstellung beider Mannschaften nach dem Spiel in Sportbekleidung
heißt das nicht, dass die verabschiedung nicht in einheitlicher sportkleidung erfolgen muss (sonst stände es ja explizit wie bei der ersten aufstellung der mannschaften in der wo)?
wenn zum mannschaftskampf in einheitlicher spielkleidung angetreten werden muss, ist dem dann nicht genüge getan, wenn zur ersten aufstellung und begrüßung einheitliche spielkleidung gegeben ist?
"in einheitlicher spielkleidung ist anzutreten" drückt doch eine notwendigkeit aus und beschreibt einen zustand als ergebnis eines ereignisses.
mir erschließt sich also aus der wo nicht, dass einheitliche trikots von der ersten aufstellung bis zur letzten (wo es auch in der wo nicht steht) getragen werden müssen.
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen 
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ich zitiere mich mal selber: habe gerade mit einem staffelleiter gesprochen, der ebenfalls der meinung ist, dass einheitliche spielkleidung nur zur aufstellung vor dem spiel verlangt ist. aus den videos ist aber doch nicht zu entnehmen, dass bei der aufstellung keine einheitliche spielkleidung vorhanden war. auf welcher rechtsgrundlage beruht dann eine ordnungsstrafe?
ist das nicht ein fall, der mal vor unserer gerichtsbarkeit geklärt werden könnte?
eine diskussion über sinn und unsinn, moral und gerechtigkeit ist zwar interessant, ändert aber doch nichts am regelwerk. vielleicht sollte sich mal eher mit dem regelwerk auseinandergesetzt werden, was wohl nicht eindeutig ist.