Zitat:
Zitat von osmilchi
ich zitiere mich mal selber: habe gerade mit einem staffelleiter gesprochen, der ebenfalls der meinung ist, dass einheitliche spielkleidung nur zur aufstellung vor dem spiel verlangt ist. aus den videos ist aber doch nicht zu entnehmen, dass bei der aufstellung keine einheitliche spielkleidung vorhanden war. auf welcher rechtsgrundlage beruht dann eine ordnungsstrafe?
ist das nicht ein fall, der mal vor unserer gerichtsbarkeit geklärt werden könnte?
eine diskussion über sinn und unsinn, moral und gerechtigkeit ist zwar interessant, ändert aber doch nichts am regelwerk. vielleicht sollte sich mal eher mit dem regelwerk auseinandergesetzt werden, was wohl nicht eindeutig ist.
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WO A 5.1 besagt, dass zu Mannschaftskämpfen in einheitlicher Spielkleidung anzutreten ist. Das ist eindeutig auf das komplette Spiel und nicht nur auf die Begrüssung bezogen. Außerdem ist unter A 17.1 "Automatische Strafen" als Punkt j "Spielen einer Mannschaft in nicht einheitlichen Trikots" aufgeführt.
Gruss Hdd