Zitat:
Zitat von Fozzi
Wenn ich es recht verstanden habe, hast Du doch selbst gesagt, dass es letztendlich dem Schiedsrichter obliegt, einen Schläger für zulässig zu erklären oder eben nicht. Soweit ich das beurteilen kann ist es eigentlich kein Problem, eine glatte Noppe zu identifizieren.
Welche Vorgabe und Kontrollprozeduren stehen dem denn entgegen?
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In diesem Fall eher
fehlende Vorgaben. Z.B. eben die Tatsache, dass kein ITTF-anerkanntes Messgerät zur Verfügung steht. Damit ist es für den Oberschiedsrichter schwieriger, seine Entscheidung objektiv zu begründen. Das müsste er formal zwar auch nicht, aber man macht sich schon Gedanken über die Gefahr, dass dann vielleicht von zwei gleichen Belägen, die nur nach Gefühl beurteilt werden, der eine verboten wird und der andere gerade noch durchkommt. Dies wäre eine unfaire Ungleichbehandlung der Spieler und wird daher möglichst vermieden - um den Preis, dass bestimmte Verstöße dann vielleicht unbestraft bleiben.
Insofern bleiben nur die Fälle, in denen Beläge nach einhelliger Meinung des gesamten (bei einer EM meist vierköpfigen) Oberschiedsrichter-Teams ganz ohne jeden Zweifel nachbehandelt wurden. Und über die dafür heranzuziehenden Kriterien gehen -auch im Forum- die Meinungen halt offenbar auseinander.
Ich will damit die Grauzone keineswegs beschönigen, ich beschreibe sie erstmal nur aus unserer Sicht.