Zitat:
Zitat von HessenMax
keine Ahnung 
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und ich dachte du kennst als OSR die WO des httv auswendig

.
habe mal reingeschaut und folgendes gefunden und rangehaengt.
wenn ich das richtig verstehe, insbesondere 2.9.3. dann duerfte es
wohl recht eng werden mit einem einsatz von 2 oder gar 3 "auslaendern".
wuerde dann wohl auch die 2. mannschaft der sge betreffen, da dort auch ein "nachzuegler" gemeldet wurde.
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2.9 (B 9) Beschränkung der Spielberechtigung von Ausländern
2.9.1 (B 9.1)
Eine Teilnahme am Individual- und Mannschaftsspielbetrieb ist gemäß den nachfolgenden Bestimmungen
nur gestattet, wenn die Spielberechtigung (erstmalig auch nach WO 2.2.3 (B 2.3))
erteilt ist.
2.9.2 (B 9.2)
Ausländer können an allen offiziellen Veranstaltungen teilnehmen – ausgenommen an Individualmeisterschaften
und Ranglistenturnieren. Diese Beschränkungen gelten nicht für Aus -
länder, die:
2.9.2.1 (B 9.2.1)
bisher noch für keinen ausländischen Verein/Verband eine Spielberechtigung besessen haben;
2.9.2.2 (B 9.2.2)
2.9.2.2.1 (B 9.2.2 a)
am 01.01. einer Spielzeit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet;
und
2.9.2.2.2 (B 9.2.2 b)
ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben sowie keine Spielberechtigung für einen ausländischen
Verein/Verband besitzen.
Dies gilt auch für zukünftige Spielzeiten, sofern die Voraussetzung WO 2.9.2.2.2 (B 9.2.2 b) weiter
besteht.
2.9.3 (B 9.3)
Bei allen offiziellen Meisterschafts- und Pokalspielen ist die Einsatzberechtigung auf einen Ausländer
pro Mannschaft beschränkt. Die Mitgliedsverbände sind berechtigt, für die Spielklassen
unterhalb der Oberligen den gleichzeitigen Einsatz von mehr als nur einem Ausländer pro
Mannschaft zuzulassen.
Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit gelten in allen Spielklassen hinsichtlich ihrer Einsatzberechtigung
dann nicht als Ausländer, wenn sie
– (a) bisher noch für keinen ausländischen Verband/Verein eine Spielberechtigung besessen
haben (gleichgestellter Ausländer gA), oder
– (b) die Staatsangehörigkeit eines Vollmitgliedes der EU oder eines assoziierten Staates der
EU oder eines Staates besitzen, dessen Tischtennis-Verband Mitglied der EU ist (europäischer
Ausländer eA).