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Zitat von Fastest115
Der Knackpunkt für eine erlaubte nachträgliche Kontrolle (egal ob durch OSR/Kontrolleur vor Ort oder nach Protest), Nichtzulassung des Materials und damit Aberkennung des Sieges, scheint zu sein, ob der betroffene Spieler diesen Mangel auch selber ohne weiteres feststellen kann. Dies ist bei 4mm (Lupe, Messschieber..), VOC (Enez), Beläge ohne Zulassung (ITTF Liste) der Fall....bei zu glatten Noppen (ohne das man eine absichtliche Behandlung nachweisen kann) ist das nicht möglich. Dieser von der ITTF bei der Zulassung im "Labor" gemessene Reibungswert ist eben für den Spieler nicht so messbar.
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Hmmm, also ich besitze kein ENEZ, mit dem ich das feststellen könnte...
Andererseits sollte ich selbst doch aber auch wissen, mit was ich den Belag draufgeklebt habe, oder?