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AW: 15 Jahre alte Sriver Beläge - ist das erlaubt?
Ich war in der Vergangenheit immer eher kleinlich bei der Frage, ob ich einen Schläger noch zulasse oder nicht. Das hat sich aufgrund diverser Erfahrungen in den letzten Monaten geändert.
Ein Riss im Belag, eine Unebenheit, das sind Dinge, die objektiv nachweisbar sind. Wenn ich über einen Belag streiche und das Gefühl habe, ich rutsche über einen Spiegel, ist der für mich subjektiv nicht in Ordnung. Aber ich kann objektiv nicht nachweisen, ob er über oder unter einer vorgeschriebenen Mindestreibung liegt.
Ich bekomme "von oben" irgendwelche Regeln verordnet, die ich umsetzen soll. Dann soll man mir bitteschön auch das entsprechende Werkzeug an die Hand geben, um das tun zu können. Und bspsw. eine Belagdicke mit einer Netzlehre zu überprüfen, deren "Nase" irgendwo zwischen 3,5 und 4,5 mm liegt, ist mit Verlaub kein geeignetes Instrument. Genausowenig wie ein Ball, der über eine Noppe "kratzt".
Ich verstehe den Frust, der bei all diesen Diskussionen mitschwingt. Aber der ist weder durch die Spieler noch durch die Schiedsrichter verursacht ...
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Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles)
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