Zitat:
Zitat von mrspucki
ich will ja kein Klugscheisser sein, aber schaut euch mal den §284 StGB an.
Vielleicht sollte das Vorhaben etwas inoffizieller aufgezogen werden?!
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Hmm, bin kein Anwalt für Glücksspielrecht, aber ich meine die Sachlage sieht etwas anders aus:
Es handelt sich hier nämlich um ein privates Tippspiel (was nicht jedem zugänglich ist, sondern nur dem, der vom Spielleiter akzeptiert wird), welches zudem noch unkommerziell ist, da sämtliche Einsätze wieder ausgezahlt werden.
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