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AW: Bezirksklasse 2009/2010
Ein paar Anmerkungen:
1. Zum Thema Nachverlegung innerhalb eines Tages möchte ich nochmal auf meinen gestrigen Beitrag hinweisen.
2. Zum Thema Strafe.
Die Strafbestimmung beinhaltet folgenden Punkt:
1.3 Spielverlegung ohne Genehmigung
a) Vorverlegung über den erlaubten Zeitraum hinaus
b) Nachverlegungen - zusätzlich Spielverlust für die Heimmannschaft
Geldstrafe für beide Mannschaften
Die Höhe der Strafe ist festgelegt.
Die Strafbestimmung kennt den Begriff "schwerer Fall" nicht und wenn ich Matthias richtig gelesen habe, steht auf der Strafe auch nichts von "schwerer " Fall.
3. Spielraum (Fingerspitzengefühl)
Wie bereits erwähnt, greift 33.2 in diesem Fall nicht. Daher gibt es keinen Entscheidungsspielraum nach 33.2.
4. Mit dieser bauchgeführten Diskussion werden nur Emotionen geschürt. Als KL ist man verpflichtet, die WO anzuwenden.
Dabei gibt es Punkte, die einen Ermessensspielraum zulassen und andere, die keinen zulassen. Ein Protest oder eine Entscheidung beim Verbandsgericht wird die Frage klären.
Es ist für einen KL nicht möglich zu sagen, dieser Punkt der WO ist unwichtig und braucht nicht geahndet werden und dieser Punkt ist wichtig und muss verfolgt werden. Was wäre das für ein Chaos? Da möchte ich die Spieler und Vereine hören.
Mit der Argumentation, beide Mannschaften sind sich einig, kann ich die WO nicht umgehen.
5. Wer hat was gegen Dornstadt ? Wie kommst du darauf, dass irgendjemand etwas gegen Dornstadt hat, nur weil in einem Spiel eine Strafe ausgesprochen wurde? Ich habe noch nie gehört, dass jemand Dornstadt auf dem Kicker hat - wieso auch?
Darf ich als KL nur noch solche Vereine strafen, die keine Bezirksveranstaltungen übernehmen? Die der Verein im übrigen übernimmt, weil was hängenbleibt und nicht aus Nächstenliebe. Ich denke, dieses Kriterium hat mit der Strafe nichts zu tun.
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