Diese Regelstelle habe ich auch schon mehrfach gelesen. Ich kann das da leider nicht eindeutig rauslesen.
Zitat:
23.2 Jede Mannschaft umfasst mindestens die nach der Sollstärke des jeweiligen Spielsystems erforderliche Zahl von Stammspielern. Spieler, die in der vorangegangenen Halbrunde an weniger als drei Meisterschaftsspielen ihres Vereins im Einzel teilgenommen haben, verlieren ihre Eigenschaft als Stammspieler. In einem solchen Fall sind zur folgenden Halbrunde in der betreffenden Mannschaft zusätzlich Spieler aufzustellen, damit die Zahl der Stammspieler wieder mindestens der Sollstärke der Mannschaft entspricht.
23.3 Wechselt der Spieler den Verein oder tritt er aus dem Verein dauerhaft aus, ist WO/AB - D 23.2 nicht anzuwenden.
|
Ein Spieler tritt aus einem Verein aus, dann ist 23.2 nicht anzuwenden? Hä? Ein Spieler verlässt den Verein, also braucht man in seiner bisherigen Mannschaft nicht ausreichend Stammspieler? Ist doch auch Blödsinn...